Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement

Die M&C TechGroup mitsamt allen verbundenen Unternehmen versteht Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Wir beziehen weltweit Vormaterialien und auch Dienstleistungen bei Lieferanten, um mit innovativen System-, Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kunden zu sichern.

Grundlage dafür ist eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Aus diesem Grund binden wir Lieferanten direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein. Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten neben prozessualen, wirtschaftlichen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und natürlich auch Umweltschutz.

In den Feldern Produkt/Leistung, Markt, Regionen und Prozesse sind für uns Kosten, Qualität, Zuverlässigkeit, Innovation und Nachhaltigkeit wesentliche Faktoren bei der Auswahl und Bewertung von Lieferanten im In- und Ausland.

M&C erwartet von seinen Lieferanten, dass diese in ihren Aktivitäten den jeweils geltenden nationalen Gesetzen, den Prinzipien des United Nations Global Compact und diesem M&C Supplier Code of Conduct entsprechen. Weiterhin wird erwartet, dass unsere Lieferanten geeignete Prozesse zur Einhaltung der geltenden Gesetze in ihren Unternehmen unterstützen und eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Grundsätze und Anforderungen des M&C Supplier-Code of Conduct fördern.

Ferner erwartet M&C von seinen Lieferanten, dafür Sorge zu tragen, dass deren verbundene Unternehmen alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen ebenfalls beinhalten und anerkennen. Selbstverständlich verpflichtet sich auch die Unternehmensgruppe M&C gleichlautend. Unter „verbundenen Unternehmen“ im Sinne dieser Erklärung verstehen wir Gesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar zu mindestens fünfzig Prozent des stimmberechtigten Stammkapitals im wirtschaftlichen Eigentum des Lieferanten stehen.

Umgang mit Mitarbeitern

M&C erwartet von allen Lieferanten die Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung. Darüber hinaus erwartet M&C die Anerkennung der Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Berücksichtigung der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze und Rechtsformen.

  • Kinderarbeit
    M&C erwartet, dass alle Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verbieten und unterlassen.
     
  • Diskriminierung
    M&C erwartet, dass alle Lieferanten Chancengleichheit und Gleichberechtigung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.
     
  • Zwangsarbeit
    M&C erwartet, dass kein Lieferant in seinem Unternehmen Zwangsarbeit zulässt.
     
  • Arbeitnehmerrechte
    M&C erwartet, dass seine Lieferanten in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung die Rechte der Mitarbeiter achten.
     
  • Vergütung und Arbeitszeit
    M&C erwartet, dass alle Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten eine Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht.
     
  • Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
    M&C erwartet, dass alle Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten.
     
  • Umweltschutz
    M&C erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten und höchstmögliche eigene Standards definieren und sichern.

Verhalten im geschäftlichen Umfeld

  • Verbot von Korruption und Bestechung
    M&C erwartet, dass seine Lieferanten Korruption nicht tolerieren und die Einhaltung der Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Korruption und der einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze sicherstellen. Insbesondere wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an M&C-Mitarbeiter oder diesen nahestehenden Dritten mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.
     
  • Einladungen & Geschenke
    M&C erwartet, dass alle Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an Mitarbeiter der M&C oder diesen nahestehenden Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können. Gleichermaßen fordern die Lieferanten von Mitarbeitern der M&C keine unangemessenen Vorteile.
     
  • Vermeidung von Interessenskonflikten
    M&C erwartet, dass alle Lieferanten Entscheidungen bezogen auf die Geschäftstätigkeit mit M&C ausschließlich auf der Grundlage sachlicher Kriterien treffen. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.
     
  • Freier Wettbewerb
    M&C erwartet, dass seine Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch wird eine ggf. vorhandene marktbeherrschende Stellung missbraucht.
     
  • Geldwäsche
    M&C erwartet, dass alle Lieferanten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.
     
  • Lieferantenbeziehungen
    M&C erwartet, dass alle Lieferanten die hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen. Die Lieferanten bestärken ihre Subunternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
     
  • Überprüfungen
    Die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen dieses Supplier Code of Conduct kann M&C auf geeignete Weise überprüfen. M&C wird seine Auswahlentscheidung hinsichtlich Beginn, Fortsetzung oder Beendigung der Zusammenarbeit mit einzelnen Lieferanten von der Einhaltung bzw. dem Überprüfungsergebnis abhängig machen.
     
  • Verstöße gegen den Code of Conduct
    Jeder Verstoß gegen die im M&C Supplier Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen des M&C Supplier Code of Conduct (z.B. bei negativen Medienberichten) behält M&C sich vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.

    Weiter steht M&C das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die den M&C Supplier-Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen oder die keine Verbesserungsmaßnahmen anstreben und umsetzen, nachdem ihnen hierzu seitens M&C eine angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.

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